
Unfallgutachter im Zollernalbkreis
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Sie haben nach einem Unfall das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt ihn. Was viele nicht wissen: Wer dieses Recht nicht nutzt, verliert oft mehrere Hundert bis Tausend Euro Schadensersatz.
Warum Sie keinen Gutachter der Versicherung nehmen sollten
Die Versicherung des Unfallverursachers schickt Ihnen oft schnell einen eigenen Sachverständigen. Das klingt praktisch. Es ist aber fast immer ein finanzieller Nachteil für Sie.
Der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung – nicht für Sie. Sein Ziel ist ein möglichst niedriger Schadenwert. Das passiert auf drei Wegen:
Restwert wird zu hoch angesetzt
Die Versicherung nutzt Restwertbörsen, um den Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs künstlich hochzutreiben. Je höher der Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den realistischen Restwert auf dem lokalen Markt.
Wiederbeschaffungswert wird zu niedrig angesetzt
Bei Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert – also was ein vergleichbares Fahrzeug kostet. Versicherungsgutachter rechnen diesen Wert oft zu Ihren Lasten klein.
Folgeschäden werden übergangen
Verdeckte Schäden, merkantiler Minderwert, Nutzungsausfall – ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ein Versicherungsgutachten erfasst diese Positionen häufig nicht vollständig.
Unabhängige Gutachten holen im Schnitt deutlich mehr heraus als Versicherungsschätzungen. Nicht weil wir mehr erfinden – sondern weil wir vollständig dokumentieren.
Das freie Gutachterwahlrecht ist gesetzlich verankert. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben – auch wenn sie es versucht oder einen eigenen Gutachter als "schnellste Lösung" anbietet.
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Wir stellen die Rechnung der gegnerischen Versicherung
Für Sie entstehen keine Kosten und kein Risiko
Viele Versicherungen empfehlen genau das: Fahren Sie einfach in eine Partnerwerkstatt. Das klingt unkompliziert – ist aber fast immer ein finanzieller Nachteil für Sie.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst nur die sichtbaren Reparaturkosten. Er enthält keine:
Wertminderung des Fahrzeugs nach dem Unfall
Nutzungsausfallentschädigung
Merkantilen Minderwert
Bewertung bei drohendem Totalschaden
Diese Positionen sind Teil Ihres gesetzlichen Schadensersatzanspruchs. Wer sie nicht geltend macht, verschenkt Geld. Ein unabhängiges Gutachten kostet Sie bei Fremdverschulden nichts – sichert Ihnen aber den vollständigen Anspruch.
Unser Einzugsgebiet im Zollernalbkreis und der Region
Wer kann mir nach einem Unfall ein Gutachten machen?
Jeder zugelassene Kfz-Sachverständige. Sie sind frei in der Wahl – die Versicherung darf keinen vorschreiben. Schadenspartner Zollernalb kommt direkt zu Ihnen in den Zollernalbkreis und die umliegenden Städte.
